5. Kapitel SGB XII: Hilfen zur Gesundheit (§§ 47 bis 52),
Vorbeugende Gesundheitshilfe,
Hilfe bei Krankheit,
Hilfe zur Familienplanung,
Hilfe bei Schwangerschaft und Mitterschaft,
Hilfe bei Sterilisation.
www.geseke.de/buergerinfo/produkte/pr442.php
6. Kapitel SGB XII: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (§§ 53 bis 60),
Die Eingliederungshilfe gliedert sich dem entsprechend in drei Leistungsgruppen:
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
www.berlin.de/sen/soziales/behinderung/eingliederungshilfe/
Maßnahmen der Eingliederungshilfe sind vor allem:
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, insbesondere Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen
Versorgung mit Körperersatzstücken, orthopädischen oder anderen Hilfsmitteln
Heilpädagogische Hilfen für Kinder, die noch nicht eingeschult sind
Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung
Hilfe zur schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf einschließlich des Besuchs einer Hochschule
Hilfe bei der Beschaffung und Erhaltung einer Wohnung, die den besonderen Bedürfnissen des Behinderten entspricht
Hilfe zu selbstbestimmtem Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten
Hilfe zur Teilnahme am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben (u.a. Behindertenfahrdienst )
www.lrakn.de/servlet/PB/menu/2889156_l1/index.html
7. Kapitel SGB XII: Hilfe zur Pflege (§§ 61 bis 66),
www.geseke.de/buergerinfo/produkte/pr443.php
www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS/Gesundh...ozialhilfe_node.html
8. Kapitel SGB XII: Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 bis 69),
www.finanztip.de/recht/sozialrecht/hilfe...-schwierigkeiten.htm
9. Kapitel SGB XII: Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 70 bis 74).
www.finanztip.de/recht/sozialrecht/hilfe...eren-lebenslagen.htm