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THEMA: Contergan-Opfer einigt sich mit Grünenthal

Contergan-Opfer einigt sich mit Grünenthal 18 Jul 2012 19:39 #20088

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Contergan-Opfer einigt sich mit Grünenthal

Weil ihre Mutter ein Schlafmittel mit Contergan nahm, kam eine Australierin ohne Arme und Beine auf die Welt. 50 Jahre später bekommt sie Geld als Wiedergutmachung. Ein Musterfall - aber nicht für Deutschland.

Sydney/Aachen In Australien hat ein Contergan-Opfer nach Angaben seiner Anwälte eine hohe Wiedergutmachung erstritten. Die 50 Jahre alte Lynette Rowe war ohne Arme und Beine geboren worden. Ihre Mutter hatte während der Schwangerschaft ein Schlafmittel mit dem Contergan-Wirkstoff Thalidomid eingenommen.

Rowe, die eine Sammelklage eingereicht hatte, einigte sich am Mittwoch nach Auskunft ihrer Anwälte außergerichtlich mit der Vertriebsfirma des Mittels von der deutschen Pharmafirma Grünenthal. Diese Übereinkunft ermögliche Einigungen in mehr als 100 weiteren Fällen, hieß es.
Über die genaue Summe wurde nichts bekannt. Die Eltern der Klägerin sprachen australischen Medienberichten zufolge von „mehreren Millionen Dollar“, die auch für ihre weitere Pflege benötigt würden. Der Wirkstoff Thalidomid wurde unter verschiedenen Namen vermarktet, in Deutschland hieß das Medikament Contergan.

Die im Rollstuhl sitzende Rowe verklagte Grünenthal, die australische Vertriebsfirma Distillers Company Biochemicals sowie den britischen Konzern Diaego Scotland, der die Vertriebsfirma 1997 übernommen hatte. Die außergerichtliche Einigung wurde mit Diaego erzielt, ein Übereinkommen mit Grünenthal stehe noch aus, berichteten australische Medien. Das Gericht im Bundesstaat Victoria werde die Klage gegen Grünenthal voraussichtlich im August 2013 wieder aufgreifen, sollte es bis dahin zu keiner außergerichtlichen Einigung kommen, hieß es weiter.

Deutsche Opfer können nicht gegen Grünenthal klagen
Der frühere Contergan-Produzent Grünenthal kündigte an, sich weiter juristisch zu verteidigen. Das Unternehmen sei nach wie vor davon überzeugt, dass es „stets verantwortlich bei der Entwicklung von Thalidomid“ gehandelt habe. Alle Aktivitäten seien mit dem damaligen Stand der Wissenschaft im Einklang gewesen.
Der Opferverband „Untersuchungsausschuss Conterganverbrechen“ sieht das Aachener Unternehmen nach dem Vergleich in der Pflicht: „Wenn schon ein Lizenznehmer von Contergan bereit ist, eine solche Vergleichssumme zu zahlen, was muss dann der Hauptschuldige des Conterganverbrechens, die Firma Grünenthal und dessen Eigentümer, leisten?“, fragte Verbandssprecher Stephan Nuding.
Deutsche Conterganopfer haben keine Möglichkeit, gegen Grünenthal zu klagen. Mit Gründung der Contergan-Stiftung 1972, die die Rentenansprüche der Opfer regelt, waren alle etwaigen Forderungen nach Schadenersatz gegen den Contergan-Hersteller erloschen.
„Es ist großartig, dass mein Fall auch anderen helfen wird“, sagte die australische Klägerin laut einer Mitteilung. „Man braucht keine Arme oder Beine, um die Welt zu verändern. Ich sage immer: Sieh den Menschen und nicht die Behinderung.“ Ihr Anwalt Peter Gordon rief die Herstellerfirma dazu auf, die Verantwortung zu übernehmen.
Der Wirkstoff Thalidomid sei nicht ausreichend getestet worden und habe nicht als völlig unbedenklich verkauft werden dürfen, heißt es in der Klage. Schon Jahre bevor Grünenthal 1961 das Mittel vom Markt genommen habe, sei der Wirkstoff Thalidomid mit Missbildungen bei Neugeborenen in Verbindung gebracht worden, erklärten die Kläger weiter.

Quelle: www.handelsblatt.com/unternehmen/industr...lagen/6894552-2.html
Liebe Grüße
Bernhard Quiel
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