Ein Conterganopfer mit nur sehr kurzen Armen hat die Conterganstiftung auf Kostenübernahme für ein Boxspringbett verklagt. Foto: Frank Leonhardt
Kann ein Bett Hilfsmittel sein? Ein Conterganopfer sagt ja und will das jetzt per Gericht klären lassen. Denn die Conterganstiftung will die 5000 Euro für das Bett nicht zahlen.
Köln (dpa) - Ein Conterganopfer mit sehr kurzen Armen hat die Conterganstiftung auf Kostenübernahme für ein Boxspringbett verklagt. Das Verwaltungsgericht Köln verhandelt heute in dem Fall.
Ein Arzt hatte der Frau das Bett mit elektrischen Funktionen und einer besonderen Matratze verordnet. Ohne dieses Hilfsmittel könne sie sich nur sehr schwer allein im Bett drehen, aufstehen oder sich hinlegen, argumentiert die 53-Jährige. Das Bett helfe ihr, ihre Selbstständigkeit zu erhalten und lindere Rückenschmerzen. Die Conterganstiftung lehnte die Übernahme der Kosten von 5000 Euro ab.
1957 hatte das Pharmaunternehmen Grünenthal das Schlafmittel Contergan auf den Markt gebracht, das damals von vielen Schwangeren genommen wurde. Von den etwa 5000 behinderten Kindern, die mit schweren Missbildungen an Armen und Beinen in Deutschland auf die Welt kamen, leben heute noch etwa 2700.
Der Bund stellt seit 2013 in einem Fonds jährlich 30 Millionen Euro für Sonderbedürfnisse von Conterganopfern zur Verfügung - für sogenannte spezifische Bedarfe. In dem Prozess wird es um die Frage gehen, was bei Contergangeschädigten darunter zu verstehen ist. Nach Angaben der Klägerin und von Opferverbänden ist es die erste Klage dieser Art.
Die Conterganstiftung hat nach eigenen Angaben im Jahr 2013 für Sonderbedürfnisse 600 000 Euro bewilligt und im vergangenen Jahr 2,5 Millionen. Nicht ausgegebene Mittel fließen an den Bund zurück.